Hartz-IV Prozessflut eindämmen - Prozesskostenhilfe einschränken!
Das Hartz IV-Regelwerk ist äußerst kompliziert und dennoch ist nicht alles explizit geregelt. Es bleibt ein Interpretations- und Ermessensspielraum beim Sachbearbeiter. Wen wunderts, dass bei derart ungünstigen Voraussetzungen viele Erwerbslose jeden ungünstigen Bescheid ablehnen und damit vor Gericht ziehen? Der Staat macht es ihnen denkbar einfach, denn er übernimmt im Rahmen der Prozesskostenhilfe sämtliche anfallenden Kosten ("schließlich leben wir ja in einem Rechtsstaat").
Dass
der Kampfgeist dieser Prozesshansel inzwischen deutsche Gerichte
beträchtlich belastet und überfordert, wird bislang noch
schicksalsergeben akzeptiert.
Doch kann es ewig so weitergehen? Müssen wir geduldig mit
ansehen, wie unser Rechtswesen mit jährlich zigtausenden von
Hartz-IV-Bagatellfällen zunehmend gelähmt wird? Müssen
wir Gerichtsgebäude erweitern und ständig neue Richter
einstellen, nur um der Prozesswut Herr zu werden?
Ich
denke, dass angesichts leerer Kassen auch ein kostengünstigerer
Weg nicht tabuisiert werden dürfte.
Um eine Ausuferung der Prozesskostenhilfe zu vermeiden, halte ich es
für recht und billig, wenn auch der mittellose Kläger einen
kleines Risiko auf sich nimmt.
Warum sollte ihm nicht zugemutet werden, sich im Falle einer
Niederlage mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro an den Prozesskosten
zu beteiligen? Wer begreift, dass nicht jede sinnlose gerichtliche
Auseinandersetzung gratis ist, wird sich mit seinen nicht selten aus
reiner Langeweile und Frust angezettelten Protesten einschränken
und nur einen Prozess anstrengen, wenn er sich seiner Sache ziemlich
sicher sein kann.
Damit teilt er dann das Schicksal aller Normalbürger - wer keine Prozesskostenhilfe erhält (weil sein Verdienst ein wenig über der Freigrenze liegt) muss schließlich auch im Falle einer Niederlage bluten (sein Risiko ist ungleich höher, weil er die gesamten Kosten übernehmen muss und nicht mit einem symbolischen Pauschalbetrag davonkommt).
Die
Vorteile einer Einschränkung der Prozesskostenhilfe sind
also:
1.
Die Überlastung deutscher Gerichte nimmt ab.
2. Die Arbeitsämter werden ebenfalls entlastet und stehen
weniger unter Druck, weil die notorischen Nörgler ein wenig
ausgebremst werden.
3. Die Rechtsunsicherheit für alle Betroffenen nimmt ab (ein
Prozess zieht sich ja oft über Jahre hin).
4. Die pauschale Kostenbeteiligung bei verlorenen Prozessen sorgen
für eine zusätzliche staatliche Entlastung.
Zum
Abschluss einige Zahlen:
Allein in Berlin gab es von 2005 bis 2009 über 86.000 Klagen
gegen Hartz-IV-Bescheide, in 3 Jahren summierten sich die
Gerichtskosten für diesen Bereich (nur für Berlin) auf 81
Millionen Euro.
Agenda 2010. Damit Arbeit nicht mehr lohnt?!
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(Folge
20)
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sämtlicher Texte: Manfred Julius Müller (unabhängiger,
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Höhere
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Strafzölle
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© Der obige Text ist die Zusammenfassung einer Studie des
Wirtschaftsanalysten und Publizisten Manfred J. Müller aus
Flensburg.
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