Was
bringt die aktuelle Klage gegen den Solidaritätszuschlag?
Zu
besten Sendenzeiten wurde gestern ausführlich in den
TV-Nachrichten über die Klage gegen den
Solidaritätszuschlag berichtet. Die niedersächsischen
Richter hatten den Soli als nicht mehr verfassungsgemäß
eingestuft und die Klage an das Bundesverfassungsgericht
weitergeleitet.
Ich gebe es ja zu, der "Solidaritätszuschlag" ist eine äußerst schlechte und unnötige Wortschöpfung, weil er falsche Vorstellungen weckt und Emotionen auslöst.
Dennoch bringt das Aufbegehren gegen diesen Soli wenig bis nichts. Denn der Staat muss auch ohne diese Sondersteuer seinen Verpflichtungen nachkommen und strukturschwache Gebiete unterstützen.
Sollte
also der Soli gekippt werden, so bedeutet dies letzlich nicht (wie es
sich die meisten Betroffenen erhoffen) eine Steuereinsparung und
damit einen schönen Geldsegen für alle Steuerzahler.
Die Einnahmeausfälle muss der Staat natürlich über
andere Steuern kompensieren. Sollte er im gleichen Umfang die Lohn-
und Einkommenssteuern anheben, so ändert sich letzlich gar
nichts - dann gibt es zwar keinen Soli mehr, aber die
Steuerabzüge bleiben in ihrer Höhe identisch.
Eigentlich geht es bei dieser Klage also nur um eine Wortbezeichnung - aber lohnt sich dafür die ganze Aufregung und der Aufwand, muss deswegen wieder einmal das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden?
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(Folge
15)
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sämtlicher Texte: Manfred Julius Müller (unabhängiger,
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Impressum
© Der obige Text ist die Zusammenfassung einer Studie des
Wirtschaftsanalysten und Publizisten Manfred J. Müller aus
Flensburg.
Manfred
J. Müller analysiert seit 40 Jahren weltwirtschaftliche
Abläufe. Er gilt als wegweisender Vordenker. So forderte er zum
Beispiel schon vor 20 Jahren eine Art Lieferkettengesetz, das
Hersteller und Händler verpflichtet, nur fair entlohnte und
produzierte Waren nach Deutschland einzuführen (wurde endlich im
Mai 2021 Gesetz). Außerdem empfahl er schon ewig eine
Mindestgewinnsteuer für Großunternehmen auf im
Inland angefallene Umsätze (Joe Bidens Vorschlag von einer
globalen Mindestertragssteuer im Frühjahr 2021 zielt zwar
endlich in die gleiche Richtung, ist aber viel zu lahm und wird sich
international kaum umsetzen lassen). Seit drei Jahrzehnten
kämpft Manfred J. Müller auch für seine Idee einer
Lohnkostenreform (schrittweiser Abbau der
Sozialversicherungsbeiträge bei einer Gegenfinanzierung
über Mehrwertsteuern und Zölle).
Auch seine Empfehlung, einem ausgewählten afrikanischen
Entwicklungsland beim Aufbau
eines Renten-Generationenvertrages
zu unterstützen (um das Bevölkerungswachstum
einzudämmen und echte Kaufkraft ins Land zu pumpen) findet
zunehmend Fürsprecher.
Sie
haben in entscheidenden Dingen eine andere Auffassung?
Sie
beschäftigen sich bereits seit Jahrzehnten mit politischen
Grundsatzfragen (Zollphobie, EU, Euro, Multikultiideologie,
Billiggeldschwemme, Subventionspolitik usw.). Sie haben selbst schon
diesbezügliche Studien und Analysen erstellt, Vor- und Nachteile
abgewogen, Fakten geprüft und sich über diverse Kanäle
ständig auf dem Laufendem gehalten? Dann würde ich mich
über einen offenen Gedankenaustausch mit Ihnen sehr freuen.
Schreiben Sie per Email an m.mueller@iworld.de, warum unter
Berücksichtigung aller relevanten Faktoren (dem Wohle der
Menschheit dienend) Sie zu anderen Schlussfolgerungen gekommen
sind.